Rüdiger Plantiko

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Ähnlich der Täter-Opfer-Umkehr gibt es in der islamischen Theorie von der Beute (Fai') auch eine Eigentum-Diebstahl-Umkehr. Der Ungläubige, dem man sein Gut wegnimmt, ist nämlich gar nicht der rechtmässige Besitzer dieses Gutes. Alles, was auf der Erde ist, hat Allah seinen Gläubigen versprochen. Der Ungläubige behauptet daher zu Unrecht, Dinge zu besitzen. Sie stehen in Wahrheit den Muslimen zu. Indem er sich diese nimmt, stellt er die ursprünglich von Allah gewollte Ordnung, die rechtmässige Ordnung wieder her:
Diese Güter haben die Bezeichnung Fai' bekommen, weil Allah sie den Ungläubigen abgenommen hat, um sie den Muslimen zurückzugeben. Im Prinzip hat Allah die Güter dieser Welt nur geschaffen, damit sie ihm dienen. Die Ungläubigen übergeben also auf ganz erlaubte Weise ihre Person, mit der sie Allah keineswegs dienen, und ihre Güter, die sie keineswegs benutzen, um Allah zu dienen, den treuen Gläubigen, die Allah dienen: Allah gibt das ihnen Zustehende zurück.So gibt man einem Menschen das Erbe zurück, dessen er beraubt worden ist, selbst wenn er es noch nicht in Besitz genommen hat
Bat Ye'Or, Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam, Gräfelfing 2002, S. 319
Zitat übernommen aus dem sehr informativen Buch von Manfred Kleine-Hartlage: Das Dschihad-System, Gräfelfing 2010, S. 150. Die Hervorhebungen im Text stammen von dort. Zur Klarheit habe ich das Wort Gott im Text durch Allah ersetzt.
Veröffentlicht: Donnerstag, den 6. November 2014